Rat lehnt Kantonsbeiträge für schulergänzende Betreuung ab
Ein Vorstoss aus den Reihen der SVP und FDP forderte, dass der Kanton Gemeinden finanziell unterstützt, wenn sie wegen der schulergänzenden Betreuung hohe Infrastrukturkosten tragen müssen. Beiträge sollten gemäss Motionstext dann fliessen, sobald die Kosten mehr als 15 Prozent der durchschnittlichen Steuereinnahmen einer Gemeinde überschreiten.
Begründet wurde der Vorstoss damit, dass einzelne Gemeinden durch notwendige Neubauten stark belastet würden und teils Investitionen in der Höhe eines Mehrfachen ihrer jährlichen Steuereinnahmen anfallen könnten. Dadurch drohe eine Verschuldung über der gesetzlichen Obergrenze, hiess es.
Am Donnerstag schwächten die Motionäre im Kantonsrat den Vorstoss etwas ab, indem lediglich ein Bericht der Regierung zu einer möglichen finanziellen Unterstützung verlangt wurde. Sprecher Flurin Grond (FDP) warb im Kantonsrat deswegen für eine Teilerheblichkeit, fand damit aber keine Mehrheit.
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) verwies in seinen Ausführungen darauf, dass mit der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) 2007 sämtliche kantonalen Beiträge an gemeindliche Schulbauten abgeschafft wurden und die Gemeinden ihre Infrastruktur seither eigenständig finanzieren müssten.
Der Vorstoss war im Parlament chancenlos. Zusätzliche Infrastrukturbeiträge des Kantons würden «falsche Anreize setzen», sagte Klemens Iten (GLP). «Sie können Investitionsentscheide verzerren und schaffen Ungleichbehandlungen zwischen den Gemeinden.» Julia Küng (ALG) betonte, dass eine Gemeinde, die Steuern senken könne, auch über die finanziellen Mittel verfüge, ihre Kinderbetreuungsinfrastruktur zu finanzieren.