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Nach Koranschändung: Trotz Ausweisung bleibt Mann vorerst in Schweden

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Nach Koranschändung: Trotz Ausweisung bleibt Mann vorerst in Schweden

7. Februar 2024, 18:10 Uhr
ARCHIV - Anhänger der Volksmobilisierungskräfte halten eine Kopie des Korans während einer Demonstration auf dem Tahrir-Platz. Foto: Ameer Al-Mohammedawi/dpa
© Keystone/dpa/Ameer Al-Mohammedawi
Ein Migrationsgericht hat die Ausweisung eines für mehrere Koranverbrennungen verantwortlichen Mannes aus Schweden formell bestätigt. Aus Sorge um seine Sicherheit wurde ihm aber trotzdem eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis gewährt. Der Beschluss der Einwanderungsbehörde Migrationsverket, dem gebürtigen Iraker die ursprünglich gewährte Aufenthaltserlaubnis sowie seinen Flüchtlingsstatus zu entziehen, sei rechtens, teilte das Verwaltungsgericht in Stockholm am Mittwoch mit. Man gehe davon aus, dass der Mann an schwerwiegenden Straftaten beteiligt war.

Die Einwanderungsbehörde hat nach Angaben des Gerichts hinreichend nachgewiesen, dass der Mann bewusst falsche Angaben gemacht und wichtige Informationen bei der Asylprüfung weggelassen hatte. Seine Aufenthaltserlaubnis sei damit aus falschen Gründen erteilt worden.

Aufgrund seiner Aktivitäten in Schweden sei es für den Mann aber momentan zu gefährlich, in den Irak zurückzukehren. Daher könne er zunächst nicht zurückgeschickt werden. Ihm werde daher eine befristete Aufenthaltserlaubnis gegeben. Doch sind seine Straftaten nach Angaben der Einwanderungsbehörde so schwerwiegend gewesen, dass ihm nicht erneut Schutz als Flüchtling gewährt werden könne.

In Schweden waren im vergangenen Jahr immer wieder Exemplare des Korans öffentlich angezündet oder beschädigt worden. Der islamkritische Iraker war damals für viele dieser Vorfälle verantwortlich. Die Aktionen hatten auch im Ausland zu wütenden Reaktionen unter Muslimen geführt. Schweden hatte aufgrund dessen heftige diplomatische Spannungen mit mehreren Ländern. Die schwedische Polizei hatte gegen den Mann mehrmals Ermittlungen wegen möglicher Volksverhetzung aufgenommen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Februar 2024 18:10
aktualisiert: 7. Februar 2024 18:10
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