Meldestelle für Personal-Missstände beim Kanton eingerichtet
Meldungen könnten anonym erfolgen, dürften aber nicht aus blossem Eigeninteresse gemacht werden, wie das kantonale Personalamt am Montag mitteilte.
«Gemeldet werden dürfen Missstände, wenn die betreffenden Mitarbeitenden diese aus objektiven Gründen für wahr halten und die Meldung im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebenden liegt», hiess es. Die Meldungen müssten «in gutem Glauben» und «in guten Treuen» erfolgen.
Als unabhängige Meldestelle hat die Bündner Regierung das Zürcher Unternehmen IntegrityPlus ernannt. Als Beratungspersonen sind spezifisch ausgebildete Fachpersonen aus den Disziplinen Recht, Soziale Arbeit und Sozialpädagogik tätig. Sie sollen gemäss der Mitteilung die «unabhängige, weisungsungebundene und selbständige Bearbeitung von Meldungen garantieren».
Nebst Angestellten der kantonalen Verwaltung können sich auch Mitarbeitende der Gerichte und der selbständigen kantonalen Anstalten an die Meldestelle wenden. Bei letzteren handelt es sich etwa um die Gebäudeversicherung und die Fachhochschule Graubünden. Eine Ausnahme bildet die Kantonalbank.