Mann zu 14 Jahren Freiheitsstrafe nach Mord an Ehefrau verurteilt
Mit seinem Entscheid, den es am Freitagnachmittag in einem Saal der Aargauer Kantonspolizei in Schafisheim bekanntgab, folgte das Bezirksgericht Lenzburg weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es blieb aber beim Strafmass etwas unter den 16 Jahren, die der Staatsanwalt gefordert hatte.
Das Gericht folgte der Einschätzung des Staatsanwalts zwar nicht, dass der 49-jährige die Tat von langer Hand geplant hatte. Trotzdem sei die Tat als Mord zu qualifizieren. «Er hat den grauenhaften Tatverlauf in Kauf genommen», sagte die Gerichtspräsidentin und sprach von «krass egoistischem Handeln». Er habe die Situation «bewusst provoziert» und die Ehefrau getötet, weil sie ihn verlassen wollte.
Ein nach Einschätzung des Gerichts drei bis fünf Minuten lang anhaltender Würgegriff des Täters habe zum Herzstillstand der Ehefrau geführt und einen tödlichen Hirnschaden wegen Sauerstoffmangels verursacht. Die Frau konnte zwar reanimiert werden, fünf Tage später wurde im Spital jedoch die Beatmung eingestellt.
Schwerer Eifersuchtswahn
Ein Gutachter diagnostizierte beim Angeklagten, einem Schweizer Bürger, der aus dem Kosovo stammt, einen schweren Eifersuchtswahn und eine Depression. Er soll schon vorher angedeutet haben, seine Frau töten zu wollen, wenn sie ihm untreu würde.
Der Verteidiger hatte gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu höchstens 5 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Die Tat sei nicht geplant gewesen und im Affekt passiert. Der Mann habe seine Frau nicht umbringen wollen. «Er liebte seine Frau, er wollte seine Ehe retten».