Luzerner Stadtregierung unterstützt tiefere Feuerwehrabgaben
Die Stadtregierung hiess damit eine Motion der SP und Grüne/Junge Grüne teilweise gut, wie sie in einer Stellungnahme am Montag festhielt. Im Vorstoss forderten die Linken eine Reduktion der Feuerwehrabgabe auf 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens.
Die Motionäre argumentierten, die aktuelle Regelung sei ungerecht. Firmen würden sich kaum an den Kosten der Feuerwehr beteiligen und ältere Personen, die oft finanziell bessergestellt seien als jüngere, müssten nichts zahlen. Zudem sei die Abgabe «unsozial», da sie im Gegensatz zu den Steuern nach oben gedeckelt sei.
Eine Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf 1,5 Promille würde die Ungleichbehandlung «nur teilweise lösen», schrieb die Stadtregierung im Bericht. Wirksamer wäre eine Abschaffung der Abgabe und eine vollständige Finanzierung durch Steuern. Eine Abschaffung sei jedoch aus Gesetzesgründen nicht zulässig, hiess es weiter.
Umzug ins EWL-Areal führt zu Mehrkosten
Stattdessen schlägt der Stadtrat eine Reduktion der Feuerwehrabgabe auf 3 Promille vor. Damit seien die Feuerwehrkosten gerechter verteilt und die Feuerwehr könne so einen Teil der Einnahmen für den Umzug ins neue EWL-Areal aufwenden, der 2032 bezogen werden soll. Dieser bringe ein «erheblicher Mehrbedarf an Investitionen», so die Exekutive.
Der Stadtrat geht davon aus, dass die Reduktion der Abgaben auf 3 Promille zu jährlichen Mindereinnahmen von 2,3 Millionen Franken führt. Mit einem Wert von 1,5 Promille flössen rund 4,3 Millionen Franken weniger in die Kassen.
Im Kanton Luzern sind alle Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss eine Feuerwehrersatzabgabe entrichten, die sich am steuerbaren Einkommen orientiert. Diese Abgabe beträgt Jahr für Jahr mindestens 50 und höchstens 500 Franken.