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Luzerner Regierungsrat setzt Steuerfuss von Ebikon fest

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Luzerner Regierungsrat setzt Steuerfuss von Ebikon fest

27. März 2024, 14:10 Uhr
Die Stimmberechtigten von Ebikon hatten im März auch die zweite Budgetvorlage für das Jahr 2024 abgelehnt. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
In Ebikon LU ist der budgetlose Zustand beendet. Nachdem die Stimmberechtigten das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 1,9 auf 2,1 Einheiten zwei Mal abgelehnt hatten, hat der Regierung einen Voranschlag mit einem Steuerfuss von 2,05 Einheiten festgesetzt.

Der Regierungsrat schätze die Finanzperspektiven der Gemeinde aufgrund aktueller Erkenntnisse leicht besser ein als der Gemeinderat, begründete die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Mittwoch den Entscheid, die Steuern weniger stark zu erhöhen als beantragt. Er nannte dazu Tendenzen zum Rechnungsabschluss 2023 und die erwarteten Erträge aus dem innerkantonalen Finanzausgleich. Eine ausgeglichene Rechnung ab 2025 scheint für ihn möglich zu sein.

Für Ebikon bedeutet dies, dass das Defizit im Budget 2024 statt 2,5 Millionen Franken 3,6 Millionen Franken beträgt. Die vom Gemeinderat geplanten Investitionsausgaben in der Höhe von 16,9 Millionen Franken wurden vom Regierungsrat bestätigt.

Die Stimmberechtigten hatten das Budget im November 2023 und dann am 3. März 2024 abgelehnt. Weil Ebikon damit über keinen gültigen Voranschlag für das laufende Jahr hatte, musste der Regierungsrat diesen festlegen. Der Gemeinderat von Ebikon begrüsste in einer Mitteilung den «raschen Beschluss» von Seiten des Kantons.

Zugang zu Zahlen gefordert

Er nehme zur Kenntnis, dass der Regierungsrat den Steuerfuss um 0,05 Einheiten tiefer angesetzt habe als beantragt, erklärte der Gemeinderat. Der Regierungsrat verfüge über «aktuellere und positivere Zahlen» als jene, zu denen die Gemeinden Zugang hätten. «Der Gemeinderat begrüsst diese positive Entwicklung, benötigt jedoch für die weitere Finanzplanung einen zeitnahen Zugang zu den aktuellen Zahlen», hiess es in der Mitteilung.

Auch für den Regierungsrat stand ausser Frage, dass der Steuerfuss der Vorortsgemeinde erhöht werden muss, weil deren Eigenkapital geschützt und deren Verschuldung begrenzt werden müssten. Diverse Kennzahlen seien ungenügend und würden sich bei einem Steuerfuss von 1,9 Einheiten weiter verschlechtern.

Als Gründe für die finanzielle Schieflage der Gemeinde sieht der Regierungsrat die stagnierenden Steuererträge, die steigende Einwohnerzahl und der hohe Investitionsbedarf. Er erwartet vom Gemeinderat, dass er Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzperspektiven nutzt. Hohe Investitionen seien auf die Realisierbarkeit und Tragbarkeit zu hinterfragen, erklärte sie. Die Gemeinde solle auch die Einführung einer Schuldenbremse prüfen.

Dazu bemerkte der Gemeinderat, dass er bereits grössere Investitionen auf deren Tragbarkeit bewerte. Zudem sei auch bereits ein Finanzreglement ausgearbeitet worden, das eine Schuldenbremse vorsehen. Über dieses werde der Einwohnerrat beraten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. März 2024 13:31
aktualisiert: 27. März 2024 14:10