Luzerner Regierung will Tempo-30-Diskussion versachlichen
Die Kantonsregierung hat den Entwurf des neuen Planungsberichts am Dienstag bis am 3. Mai in die Vernehmlassung geschickt. Verlangt worden war die Auslegeordnung vom Kantonsparlament.
Tempo 30 in Wohngebieten sei heute bereit akzeptiert, erklärte der Regierungsrat in seinem Vernehmlassungsbericht. Emotionale Diskussionen würde heute vor allem geführt, wenn es um Langsamfahrstrecken auf verkehrsorientierten Strassen gehe.
Thema im Bundeshaus
Dies hatte sich auch in der laufenden Session der eidgenössischen Räte gezeigt. Sowohl der National- wie auch der Ständerat sprachen sie dafür aus, die Schaffung von Tempo-30-Strecken auf wichtigen Verkehrsachsen zu bremsen. Innerorts soll demnach auf verkehrsorientierten Strasse grundsätzlich Tempo 50 gelten.
Inhaltlich hätten die Beschlüsse im Bundeshaus keine Auswirkungen auf den kantonalen Planungsbericht, teilte die Luzerner Staatskanzlei mit. Selbstverständlich verfolge der Kanton die weitere Entwicklung auf nationaler Ebene.
Als positive Folgen einer reduzierten Geschwindigkeit innerorts gelten, dass die Motorfahrzeug weniger Lärm verursachten und dass die Sicherheit steige. Ein Kritikpunkt ist, dass sich die Fahrzeiten, auch für Busse, verlängern könnten, ein anderer gilt der möglichen Verlagerung des Verkehrs auf Quartierstrassen.
Diskussion versachlichen
Er wolle mit dem Planungsbericht die Diskussion versachlichen, erklärte der Regierungsrat in der Vernehmlassungsbotschaft. Der Bericht zeige die künftige Bewilligungspraxis transparent auf. Diese könne damit auch vereinheitlicht und politisch legitimiert werden. Mit der neuen Praxis werde die Umsetzung von Tempo 30 nicht forciert, was auch mit der bisherigen nicht der Fall gewesen sei.
Nach der heutigen Gesetzgebung des Bundes gilt innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Abweichungen davon würden ausschliesslich im Bundesrecht geregelt, betonte der Regierungsrat.
Tiefere Höchstgeschwindigkeiten sind demnach möglich, wenn eine gefährliche Situation nicht anders zu beheben ist, wenn bestimmte Strassenbenützer nicht anders geschützt werden können, wenn der Verkehr verflüssigt werden kann oder wenn die Umweltbelastung reduziert werden kann. Die Behörde, die über die Signalisation entscheide, habe einen Ermessensspielraum, erklärte der Regierungsrat.
Mehrere Kriterien
In dem Vernehmlassungsbericht spricht sich der Regierungsrat für ein zweistufiges Vorgehen aus, wenn eine Gemeinde Tempo 30 beantragt. Zunächst soll der Ist-Zustand und dann die Wirkung der Temporeduktion ermittelt werden. Massgebliche Punkte sind etwa die Lärmbelastung, die Sicherheit, der Reisezeitverlust, die Funktion der Strasse, der mögliche Ausweichverkehr und die Wohn- und Aufenthaltsqualität.
Der Regierungsrat behält sich auch vor, ein Gesuch für Tempo 30 grossräumiger zu betrachten. Damit solle sichergestellt werden, dass auch bei mehreren Tempo-30-Abschnitten auf einer Strecke die Verhältnismässigkeit der Massnahme gegeben sei.
Als wichtiges Kriterium genannt wird im Bericht die Akzeptanz von Tempo 30 in der Gemeinde, welche die Geschwindigkeitsbeschränkung beantragt. Führe die Gemeinde eine Konsultativabstimmung durch, werde die Akzeptanz als gross beurteilt, erklärte der Regierungsrat.
Neuland betritt Luzern mit diesen Beurteilungskriterien nicht. Sie lehnten sich an die Methode des Bundes an und seien erprobt, hiess es im Bericht. Die Methode werde derzeit im Kanton getestet. Wenn die endgültige Version vorliege, werde für die Gemeinden ein Merkblatt und ein Leitfaden erstellt. So könne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit guten Chancen eingereicht würden, hiess es.