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Luzerner Regierung will regelmässig ihre Aufgaben überprüfen

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Luzerner Regierung will regelmässig ihre Aufgaben überprüfen

10. Dezember 2024, 00:01 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat - im Bild das Regierungsgebäude - kann sich vorstellen, regelmässig seine Aufgaben zu überprüfen. Er hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. (Archivbild)
© Keystone/URS FLUEELER
Der Luzerner Regierungsrat ist für eine periodische Aufgabenüberprüfung, wie es ein überparteilich eingereichter Vorstoss aus Mitte-, FDP-, SVP- und GLP-Kreisen fordert. Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, die Motion als Prüfauftrag gutzuheissen.

Eine regelmässige Überprüfung der Aufgaben sei wichtig, schrieb der Mitte-Kantonsrat Daniel Piazza in seiner Motion. So könnten entweder Mittel eingespart, optimiert oder für Aufgaben freigesetzt werden, die notwendig, finanziell tragbar oder wirtschaftlich seien, so der Motionär.

Konkret forderte Piazza und die Mitunterzeichnenden, dass jährlich pro Departement eine gewisse Anzahl Dienststellen und Schwerpunkte überprüft werden sollen. Solche Aufgabenüberprüfungen gebe es im Kanton Luzern auf Stufe Verfassung, nicht aber auf Gesetzesstufe.

Die Kantonsregierung hat Sympathien für das Anliegen und heisst es in abgeschwächter Form als Postulat gut, wie es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme heisst.

Eine periodische Aufgabenüberprüfung sei eine Chance, sich «ohne unmittelbaren Spardruck» regelmässig Gedanken zum Umfang und der Art der Erbringung öffentlicher Leistungen zu machen. Diesbezügliche Ideen habe sich das Finanzdepartement schon früher gemacht, hiess es weiter.

Als erster Schritt soll ein Konzept ausgearbeitet werden. Anschliessend soll ein Pilotprojekt für alle fünf Departemente folgen, gefolgt von einem Bericht über die Aufgabenprüfung. Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) und später die Öffentlichkeit sollen über den Bericht des Finanzdepartements informiert werden.

Die Regierung schätzt die Kosten für die externe Unterstützung auf rund 100'000 Franken.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. Dezember 2024 00:01
aktualisiert: 10. Dezember 2024 00:01