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Luzerner Regierung präsentiert den Gegenentwurf zur Kita-Initiative

Kinderbetreuung

Luzerner Regierung präsentiert den Gegenentwurf zur Kita-Initiative

7. Januar 2025, 00:01 Uhr
Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» ab und präsentiert stattdessen einen Gegenvorschlag. (Symbolbild)
© Keystone/LAURENT GILLIERON
Der Regierungsrat lehnt die SP-Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» ab und unterbreitet dem Parlament stattdessen einen Gegenvorschlag. Mit diesem sollen Eltern im Kanton Luzern um rund 45 Millionen Franken entlastet werden.

Die SP des Kantons Luzern hatte die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» im Sommer 2022 lanciert. Diese sah unter anderem vor, dass die Kita-Tarife einkommensabhängig seien und die Eltern für maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind aufkommen sollen.

Der Regierungsrat anerkenne den Handlungsbedarf im Kanton Luzern, schrieb er im Communiqué vom Dienstag. Trotzdem lehne er die Initiative ab. Die Ablehnung begründete er damit, dass die Initiative «eine flächendeckende Subventionierung» der Eltern vorsehe. Auch Eltern mit hohem Einkommen und Vermögen würden stark entlastet. Dies hätte hohe Kosten zur Folge. Die Regierung schätzt die Kosten für die öffentliche Hand auf 72,4 Millionen Franken.

Des Weiteren stört sich der Regierungsrat daran, dass für die familienergänzende Betreuung inskünftig ausnahmslos der Kanton und nicht mehr die Gemeinden zuständig wären. «Wir streben eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden an», heisst es in der Botschaft. Die Kinderbetreuung solle zu einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinde werden.

Kanton und Gemeinden teilen sich die Kosten

Die Regierung will mit dem Gegenvorschlag unter anderem die Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen mit Betreuungsgutscheinen entlasten. Der Kanton plant, die Kosten der Gemeinden zur Hälfte zu vergüten. Mit den Betreuungsgutscheinen soll ein Anreiz für die Erwerbstätigkeit geschaffen werden, so die Regierung. Der Regierungsrat rechnet in der Botschaft von Kosten von 22,3 Millionen Franken für die Gemeinden und den Kanton.

Die Fragen nach der Anspruchsberechtigung oder der Höhe der Betreuungsgutscheine will die Regierung in einer Verordnung festlegen. Laut der Botschaft werden in 57 von 79 Gemeinden des Kantons Betreuungsgutscheine angeboten.

Für die Erarbeitung des Gegenvorschlags benötigte die Regierung mehr Zeit als gedacht. Das Parlament verlängerte im Sommer 2024 ein zweites Mal eine Fristverlängerung. In der Vernehmlassung äusserte sich eine Mehrheit von FDP, Mitte und GLP positiv zur Stossrichtung der Vorlage. Für die SP und die Grünen ist die Entlastung der Familien «zu wenig weitgehend», und die SVP lehnt sowohl den Gegenvorschlag als auch die Initiative ab. Die Vorlage mache die Eigenbetreuung weniger attraktiv, äusserte sich die Partei in der Vernehmlassung.

Die Stimmberechtigten werden über die Initiative und den Gegenvorschlag in einer Doppelabstimmung befinden. Eine Inkraftsetzung des neuen Gesetzes ist per 1. Januar 2026 vorgesehen.

Gemäss der Botschaft an den Kantonsrat gibt es in 45 der 79 Gemeinden Kindertagesstätten. Laut einer letztmals durchgeführten Erhebung einer Beratungsfirma besuchten rund 18 Prozent der Luzerner Kinder im Vorschulalter an durchschnittlich zwei Tagen pro Woche eine familienergänzende Betreuung, 90 Prozent in einer Kita und zehn Prozent in einer Tagesfamilie.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Januar 2025 00:01
aktualisiert: 7. Januar 2025 00:01