News
International

Luzerner Lehrpersonal muss künftig Strafregisterauszüge vorlegen

Schule

Luzerner Lehrpersonal muss künftig Strafregisterauszüge vorlegen

10. Februar 2025, 11:44 Uhr
Neu verlangen Luzerner Schulen vom Lehrpersonal einen Strafregisterauszug sowie einen Sonderprivatauszug. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Die Luzerner Regierung verpflichtet künftig die Schulen, bei Neuanstellungen von Lehr- und Schulpersonal einen Strafregisterauszug sowie einen Sonderprivatauszug zu verlangen. Der Regierungsrat setzt damit einen Vorstoss aus dem Parlament um.

Die Schulen seien verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Schulkinder zu ergreifen, teilte die Regierung am Montag mit. So müssen künftig bei der Anstellung von Lehr- und Schulpersonal auf allen Stufen neu ein maximal drei Monate alter Strafregisterauszug als auch ein Sonderprivatauszug vorgelegt werden. Letzter gibt Auskunft darüber, ob es seiner Person verboten ist, mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen zu arbeiten oder mit solchen in Kontakt zu treten.

Als weitere Schutzmassnahme sei bei Anstellungslücken, häufigen Stellenwechseln oder sonstigen Auffälligkeiten die Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zu konsultieren, die Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung auflistet, hiess es weiter. Die Personalabteilung tätigt zudem bei allen Lehrpersonen im zweiten und fünften Anstellungsjahr eine Anfrage bei der EDK.

Die neue Weisung gilt ab 15. Februar in allen Schulen der Volksschule, bei den Musikschulen, in privaten Sonderschulen und in allen kantonalen Schulen und gilt bei Erstanstellungen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. Februar 2025 11:44
aktualisiert: 10. Februar 2025 11:44