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Luzern will Hundesteuer für Assistenz- und Therapiehunde abschaffen

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Luzern will Hundesteuer für Assistenz- und Therapiehunde abschaffen

19. März 2024, 00:01 Uhr
Blindenhunde sind in Luzern bereits von der Hundesteuer befreit. (Archivbild)
© KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden sollen im Kanton Luzern künftig von der Hundesteuer befreit werden. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Hundehalter müssen jedoch den Nachweis erbringen, dass die Hunde entsprechend ausgebildet und benötigt werden respektive im Einsatz stehen.

Damit sollen die Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden jenen von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie für die Nachsuche spezialisierte Jagdhunde gleichgestellt werden, wie aus der Medienmitteilung der Luzerner Regierung vom Dienstag hervor geht.

Für diese Nutzhunde muss im Kanton Luzern nämlich keine Hundesteuer bezahlt werden, weil diese Hunde Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Grundsätzlich zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Hundesteuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind.

Ursprung dieser Anpassung ist eine Motion, welche das Kantonsparlament im September 2021 überwiesen hatte. Dieses berät Gesetzesänderung voraussichtlich in der Juni- und September-Session.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. März 2024 00:01
aktualisiert: 19. März 2024 00:01