Luzern will Hundesteuer für Assistenz- und Therapiehunde abschaffen
Damit sollen die Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden jenen von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie für die Nachsuche spezialisierte Jagdhunde gleichgestellt werden, wie aus der Medienmitteilung der Luzerner Regierung vom Dienstag hervor geht.
Für diese Nutzhunde muss im Kanton Luzern nämlich keine Hundesteuer bezahlt werden, weil diese Hunde Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Grundsätzlich zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Hundesteuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind.
Ursprung dieser Anpassung ist eine Motion, welche das Kantonsparlament im September 2021 überwiesen hatte. Dieses berät Gesetzesänderung voraussichtlich in der Juni- und September-Session.