Kriens zieht Bypass-Einsprache ans Bundesverwaltungsgericht weiter
Der heute offen im Siedlungsgebiet von Kriens geführte Autobahnabschnitt zwischen Sonnenbergtunnel und Tunnel Schlund müsse ebenfalls als Teil des Gesamtprojektes bearbeitet werden, teilte der Stadtrat am Donnerstag mit.
Es brauche eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung, die das vom Bundesamt für Strassen (Astra) aufgelegte und vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gestützte Projekt nicht erfülle, betonte der Stadtrat weiter.
Uvek lehnte Krienser Forderungen ab
Das Autobahnprojekt Bypass beschäftigt die Politik seit vielen Jahren. Bund und Kanton wollen mit einer zusätzlichen Tunnelröhre durch den Sonnenberg einen Engpass auf der Nord-Süd-Achse beseitigen und gleichzeitig das gesamte Verkehrssystem im Grossraum Luzern entlasten.
Das Krienser Stadtparlament hatte 2019 den Stadtrat beauftragt, sich auch auf juristischem Weg für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung einzusetzen. Im Juli 2020 reichte die Stadt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Beschwerde ein.
Im Februar 2024 wurde ein erster Entscheid in diesem Plangenehmigungsverfahren veröffentlicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wies wesentliche Forderungen aus Kriens ab.
Dringliche Interpellation beantwortet
Nun also will die Stadt die Beschwerde durch die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, prüfen lassen, wie der Stadtrat festhält.
Der Stadtrat gab diese Pläne im Rahmen der Einwohnerratssitzung bekannt und beantwortete damit die Fragen einer dringlichen Interpellation, die von allen im Parlament vertretenen Parteien eingereicht worden war.
In der kurzen Debatte wurde laut Stadtrat betont, dass der Uvek-Entscheid ja so zu erwarten gewesen sei. Kriens wolle weiter für seine Anliegen kämpfen und von neutraler Stelle beurteilen lassen, wie weit sich das Bewilligungsverfahren für den Bau einer Autobahn vom Anspruch der örtlichen Bevölkerung auf maximal mögliche Siedlungsverträglichkeit trennen lasse. Das Bundesverwaltungsgericht werde als zweite Instanz eine andere Perspektive haben auf diese Fragestellung als das Uvek.