Kanton Schaffhausen verzichtet auf Baugesuche für Wärmepumpen
Im Weiteren müssen Neubauten mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Zudem wird der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20 auf 40 Prozent erhöht.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt, wie der Regierungsrat festhält. Mit Anpassungen verschiedener Verordnungen soll «die sparsame Verwendung von Energie und die vermehrte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben werden».
Die entsprechenden Änderungen in der Energiehaushaltverordnung, der Brandschutzverordnung und der Bauverordnung werden auf Januar 2024 in Kraft gesetzt.