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Kanton Luzern verfügt Einwasserungsverbote für drei Seen

Quaggamuschel

Kanton Luzern verfügt Einwasserungsverbote für drei Seen

16. Dezember 2024, 09:39 Uhr
Trotz des Kampfes gegen die Quaggamuschel, dürfen auf dem Rotsee weiterhin Regatten stattfinden. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
Auf dem Sempacher-, Baldegger und Rotsee im Kanton Luzern dürfen keine fremden Schiffe mehr eingewassert werden. Der Regierungsrat will mit dem Verbot eine weitere Ausbreitung der Quaggamuschel verhindern.

Die vor wenigen Jahren in die Schweiz eingeschleppte Quaggamuschel verbreitet sich schnell. Sie verdrängt andere Lebewesen und beschädigt Wasserleitungen. Nach heutigem Wissen würden die Muscheln von Schiffen, die in verschiedenen Gewässern unterwegs seien, verbreitet, teilte die Staatskanzlei Luzern am Montag mit.

Im Vierwaldstättersee kommt die Quaggamuschel bereits vor. Im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee konnte sie gemäss der Mitteilung aber noch nicht nachgewiesen werden. Damit die Muschel nicht in die drei Gewässer eingeschleppt wird, hat der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot erlassen.

Schiffe, die nur in einem der drei Seen verkehren, dürfen dort weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ausgeschlossen sind auch Polizei-, Feuerwehr- oder Militärschiffe. Auf dem Rotsee darf zudem weiterhin gerudert werden. Die vom Verbot ausgenommenen Schiffe müssen aber vor dem Einwassern gereinigt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Dezember 2024 09:39
aktualisiert: 16. Dezember 2024 09:39