Kanton Luzern und Luks nehmen Stellung zur Spitalplanung
Die GASK hatte in ihrem Gegenentwurf Gesetzesbestimmungen vorgesehen, welche festschreiben, was unter einer Grund- und Notfallversorgung zu verstehen sei, wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Luzern (GSD) am Montag mitteilte. Nämlich Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege IMC und eine interdisziplinäre 24-Stunden-Notfallstation.
Das GSD sowie das Finanzdepartement (FD) des Kantons Luzern hielten in ihrer Vernehmlassungsantwort jedoch fest, dass eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein müsse, damit die Spitäler auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren könnten.
Daher sprachen sich die beiden Departemente gegen eine zu detaillierte Nennung der medizinischen Fachgebiete im Spitalgesetz aus. Mit einer weniger engen gesetzlichen Regulierung würde der Handlungsspielraum des Luks nicht zu stark eingeschränkt.
Deswegen forderten sie einen Kompromiss. Das Luks soll in Luzern, Sursee und Wolhusen für eine «zeitgemässe Grundversorgung in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe und eine Notfallversorgung rund um die Uhr» sorgen.
Luks ist gegen vorgesehene Änderungen
Auch das Luks meldete sich am Montag mit einer Stellungnahme zu Wort. Sie sei dagegen die Grund- und Notfallversorgung für die Spitalstandorte detailliert gesetzlich zu verankern. Dadurch wären es verpflichtet, diese dauerhaft an den drei Standorten anzubieten, unabhängig der künftigen Entwicklungen.
Das Luks sehe den Handlungsbedarf nicht auf Gesetzesebene, wie diese weiter schreibt. Viel mehr sehe sie sich mit Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, der Ambulantisierung, Digitalisierung oder auch dem Preis-, Kosten-, Investitions- und Margendruck konfrontiert.
Dementsprechend trage der Vorschlag der GASK nicht dazu bei, Probleme zu lösen. Das Gegenteil sei der Fall. Durch eine engere Regulierung würden «Ressourcen fix und damit nicht zwingend bedarfsgerecht» an Standorte gebunden.