Kanton Luzern gewährt Gemeinden zusätzliche Ausgleichszahlungen
Mit der Revision des Wasserbaugesetzes gingen 2020 Gemeindeaufgaben an den Kanton über. Die Gemeinden wurden damit finanziell entlastet, für den Kanton bedeutete die neue Aufgabenteilung eine Mehrbelastung. Dies wurde auch in den Aufgaben- und Finanzreform (AFR18), mit dem die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu verteilt wurden, eingerechnet.
Im AFR18 wurden für die Jahre 2019 bis 2033 Investitionen von 700 Millionen Franken zugunsten des Hochwasserschutzes und dessen Unterhalt berücksichtigt. Weil die Gemeinden von Aufgaben befreit wurden, hätte dies für sie eine jährliche finanzielle Entlastung von rund 19 Millionen Franken bedeutet.
Neue Zahlen zeigten im 2024 aber, dass die Wasserbauausgaben des Kantons bis 2033 deutlich tiefer sein dürften als zuvor angenommen. Im AFR18 eingerechnet werden deswegen für diese 15 Jahre nur noch 542 Millionen Franken. Von 2019 bis 2022 wurde sogar nur ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Investitionen umgesetzt, dies etwa wegen Planungsunterbrüchen, Einsprachen, oder Personalmangels.
Damit der AFR18 wieder ins Gleichgewicht kommt, will der Kanton den Gemeinden für seine Minderbelastung eine Ausgleichszahlung leisten. Ziel sei es, dass weder die eine noch die andere Staatsebene bevorteilt werde, teilte der Regierungsrat mit. Es seien deswegen nach 2028 weitere Ausgleichszahlungen möglich.