Infoanlass für Frauen und Ausländer wird im Aargau obligatorisch
Der Grosse Rat hiess die entsprechende Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes am Dienstag nach zweiter Beratung mit 134 Stimmen gegen eine Stimme gut. Die halbtägige Sicherheitsveranstaltung ist obligatorisch - und wird nicht entschädigt.
Wer nach dem zweiten Aufgebot nicht zum Infoanlass erscheint, kassiert eine Busse von 500 Franken. Aufgeboten werden nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden.
Das Parlament hatte den Grundsatzentscheid für die Sicherheitsveranstaltung bereits im vergangenen November gefällt. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes beschloss der Grosse Rat, dass die Regeln bis Ende des Jahres 2028 befristet sind.
Landammann und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, bei den Infoanlässen handle es sich um eine «sinnvolle Innovation».
3800 Aufgebote pro Jahr
Der Kanton rechnet damit, dass künftig pro Jahr 3800 Schweizer Frauen und im Aargau niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer eine dezentrale Sicherheitsveranstaltung besuchen müssen.
Um die Belastung für die Arbeitgeber gering zu halten, soll die Veranstaltung abends, in Einzelfällen auch an Samstagen stattfinden. Der Regierungsrat rechnet mit Kosten von 277'000 Franken pro Jahr.