In Luzern wird die Fussgängerzone noch autofreier
Mit der Verordnung will die Stadtregierung erreichen, dass weniger Fahrzeuge in die autofreie Altstadt fahren. Für die Umsetzung der neuen Vorschriften gelte eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, teilte die Stadt am Freitag mit.
Aktuell könnten Paketdienste jederzeit in die Altstadt fahren, teilte Markus Birrer, Projektleiter Mobilität, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Paketlieferungen hätten in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies senke die Aufenthaltsqualität der Passantinnen und Passanten und sei in Bezug auf die Verkehrssicherheit nicht optimal.
Ausnahme für «unaufschiebbare Lieferungen»
Ausgenommen von den Sperrzeiten sind «unaufschiebbare Lieferungen», wie es in der Mitteilung hiess. Als solche würden insbesondere die Lieferung von frischen Lebensmitteln, Schnittblumen, Laborproben und dringend erforderlichen Medizinprodukten gelten, erklärte Birrer.
Geschäftsbetrieben, deren Zulieferern, Handwerkern und Serviceleuten könnten Einzelbewilligungen für den Güterumschlag erteilt werden, führte Birrer aus. Solche Einzelbewilligungen seien bei unaufschiebbaren Lieferungen sowie für den Piketteinsatz und die Behebung technischer Notfälle möglich.
Die Zustellung von Briefen, Zeitungen und Zeitschriften ist weiterhin zu jeder Tageszeit bewilligungsfrei erlaubt, wie es in der Mitteilung hiess.
Gemäss Angaben der Stadt gibt es in der Altstadt einen «beträchtlichen nicht legalen Durchgangs- und Parkverkehr». Diesen will sie ab Herbst 2025 mit Senkpoller an vier zentralen Zufahrtsorten unterbinden. Zu- und Wegfahrten zu Hotels sind weiterhin möglich.
Zudem werden Parkierungsbewilligungen für Handwerkerinnen und Handwerker teurer. Ihnen würden ausserhalb der Fussgängerzone Parkplätze zur Verfügung gestellt, teilte die Stadt mit.