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Frist für die Behandlung der Zuger «Mehrwert-Initiative» verlängert

Kantonsrat ZG

Frist für die Behandlung der Zuger «Mehrwert-Initiative» verlängert

21. März 2024, 10:45 Uhr
In Zug gibt es nach Ansicht der SP nicht genügend günstige Wohnungen. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag eine Fristerstreckung von sechs Monaten für die Behandlung der «Mehrwert-Initiative» der SP beschlossen. Der Rat folgte einstimmig dem Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr.

Die Anliegen der Initiative führten zu intensiven und aufwändigen Vorbereitungs- und Abklärungsarbeiten, begründete die Kommission ihren Antrag. Da die Gesetzesinitiative in Form des formulierten Entwurfs eingebracht worden sei, stellte sich auch die Frage eines Gegenvorschlags.

Parallel zur eingereichten Mehrwert-Initiative sei aber auf Stufe Bund auch die Beratungen zur zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes gelaufen. Da der Ausgang dieses Bundesgeschäfts für die Beantwortung der vorliegenden Initiative von massgeblicher Bedeutung war, musste laut Kommission dieser Entscheid abgewartet werden. Dies habe die Frist für die Behandlung dieses Geschäfts durch den Regierungsrat entsprechend verkürzt.

Ziel der Initiative «Verdichtung fair gestalten: Für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum!» ist es, die Mehrwertabgabe, welche heute bei Neueinzonungen fällig wird, auf bestehendes Bauland, das verdichtet überbaut wird, auszudehnen und von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Die SP begründet dies damit, dass bei Verdichtungen meist günstige Wohnungen durch teure ersetzt würden. Eine angemessene Abgabe schaffe Anreize, neue preisgünstige Wohnungen zu realisieren.

Der Regierung geht die Initiative «deutlich zu weit», wie sie im Bericht und Antrag schrieb. Sie sprach sich für einen Gegenvorschlag aus.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. März 2024 10:45
aktualisiert: 21. März 2024 10:45