Frau gefangen gehalten? Justiz geht nicht von Freiheitsberaubung aus
Der Staatsanwalt von Saargemünd, Olivier Glady, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, dass man die Theorie der Freiheitsberaubung verwerfe. «Zurzeit scheint die Fährte am wahrscheinlichsten, dass es keine strafrechtlichen Vergehen gegen diese Frau gibt.» Zunächst waren Ermittlungen wegen möglicher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Folter aufgenommen worden.
Am Montagmorgen hatten französische Polizisten einen 55 Jahre alten Deutschen in Forbach, nahe dem Saarland, festgenommen. Seine Frau hatte zuvor die deutschen Sicherheitskräfte angerufen. Sie werde seit 2011 von ihrem Mann gefangen gehalten und misshandelt. Die Polizei fand die Frau in der Wohnung des Paares, die Beamten entdeckten allerdings keine eindeutigen Hinweise darauf, dass die Frau eingesperrt worden sei. In der Befragung wiederholte sie ihre Anschuldigungen. Ihr Mann hingegen sprach im Polizeigewahrsam von einer Krankheit, unter der die 53-Jährige seit Längerem leide.
«Alle Feststellungen, die während der Untersuchung, besonders vor Ort, getroffen werden konnten, können ihre Aussagen bisher nicht untermauern, während sie die Erklärungen ihres Mannes vollständig bestätigen», sagte Glady. Die Beamten hatten die Frau ohne Blutergüsse und wunde Stellen gefunden. In ihrer Nähe habe es auch keine Blutspuren gegeben. Bei Untersuchungen im Krankenhaus habe man keine Brüche festgestellt, was dem Staatsanwalt zufolge zumindest den Vorwurf schlimmster Folter auszuschliessen scheine.
An welcher Erkrankung die Frau genau leiden soll, war zunächst nicht klar. Auch das Paar könne keine eindeutige Diagnose nennen, sagte Glady. Es habe keinerlei medizinische Betreuung gegeben. Die Krankheit der Frau scheine aber echt zu sein, betonte er.