EU-Abfall soll weiterhin in der Schweiz verbrannt werden dürfen
Ab dem 21. Mai dürfen Gemeinden aus EU-Staaten ihren Siedlungsabfall nicht mehr ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verbrennen lassen. Das schreibt eine EU-Verordnung vor, die dann in Kraft treten soll und die den etablierten Export von Kehricht in die Schweiz unterbinden würde.
Die nun vorgeschlagene Änderung soll mit der Ergänzung «mit Ausnahme der Efta-Länder» die Verbrennung von EU-Abfall in der Schweiz weiterhin ermöglichen. Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) berichtete am Mittwoch zuerst über den Vorschlag der Brüsseler Behörde.
Ein Festhalten am Verbot würde dazu führen, dass Abfälle innerhalb der EU über grössere Distanzen transportiert werden müssten, schrieb die Kommission in einer Mitteilung. Pro Jahr würden rund 200'000 Tonnen EU-Abfall in der Schweiz verbrannt.