Ehepaar wegen Wahlbetrugs bei Moutier-Abstimmung verurteilt
Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Sicht des Berner Obergerichts, wonach das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt nicht in Moutier hatte, auch wenn es seine Schriften 2009 dorthin verlegt hatte. Die Eheleute waren dort an der Adresse des Bruders der Frau angemeldet.
Wie aus dem Urteil hervor geht, hat das Obergericht anhand verschiedener Punkte aufgezeigt, dass das Paar mit seinen Kindern nach dem Schriftenwechsel weiter in seinem Haus wohnte. Unter anderem wurde dafür der Wasserverbrauch in den beiden Häusern gemessen.
Aber auch die Steuerbehörden waren 2014 zum Schluss gelangt, dass der Lebenspunkt des Ehepaars nicht in Moutier sei und die Steuern deshalb am bisherigen und tatsächlichen Wohnort zu entrichten seien. (Urteil 6B_1396/2022 vom 7.6.2023)