Ehepaar soll wegen Sozialhilfebetrugs Schweiz verlassen
Schwerer als die bedingte Strafe wiegt somit der Landesverweis, den der Einzelrichter auf das gesetzliche Minimum festsetzte. Der Landesverweis sei bei gewerbsmässigem Betrug obligatorisch, die Schwere der Tat und die Höhe der Strafe spielten keine Rolle, erklärte er in dem am Samstag publizierten begründeten Urteil. Zudem könne dem Paar eine Reintegration in Eritrea zugemutet werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate bedingt plus einen Landesverweis von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte für Freisprüche.
Gemäss dem Urteil gab es 2017 im Kanton Luzern mehrere Verdachtsfälle von Sozialhilfebetrug, der darauf beruhte, dass Eheleute sich zum Schein trennten. Die Familie kam damit insgesamt zu höheren Beiträgen der Sozialhilfe.
Der beschuldigte Mann trennte sich offiziell 2016 von seiner Frau. Bevor die Polizei ermitteln konnte, zog er ein Jahr später und nach der Geburt eines Kindes wieder mit ihr zusammen.
Observationen der Polizei
Nach einer erneuten Trennung 2019 kontrollierte die Polizei mehrmals, ob nachts das Auto des Mannes am Wohnort seiner Frau abgestellt war. Im Gegensatz zur Verteidigung stufte der Richter diese Observation im Rahmen einer Vorermittlung als zulässig ein.
Als sich der Verdacht bestätigte, genehmigte die Staatsanwaltschaft eine Observation und eine Videoüberwachung. Dabei stellte sich gemäss Urteil heraus, dass der Mann fast jede Nacht in der Wohnung seiner Frau verbrachte und dort tagsüber täglich ein und aus ging.
Für das Gericht steht deswegen fest, dass der Mann nicht an seiner Meldeadresse gewohnt und der angebliche Auszug aus der Familienwohnung nie stattgefunden hat. Dies hätten auch die Hausdurchsuchungen bestätigt. Zudem sei das Paar gemeinsam mit den fünf Kindern in die Ferien gereist.
Gemäss Urteil bezog das Ehepaar so 30'000 Franken Sozialhilfe, die ihm nicht zustand. Sie hätten die Behörden arglistig getäuscht, hiess es, denn diese hätten den Betrug nicht mit einem zumutbaren Aufwand erkennen können.