Dringende Heli-Flüge auf Flugplatz Mollis GL an Sonntagen zulässig
Den Antrag auf eine eineinhalbstündige Mittagsruhe an diesen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hingegen abgewiesen. Es bleibt damit bei einer Mittagsruhe von einer Stunde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits 2022 mit dem Betriebsreglement des Flugplatzes Mollis befasst. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zog den Entscheid jedoch ans Bundesgericht weiter. Dieses hob das Urteil bezüglich der Helikopter-Flüge an Sonn- und Feiertagen auf und wies ihn an die St. Galler Richter zurück.
Ehemaliger Militärflugplatz
Der Flugplatz Mollis ist ein ehemaliger Militärflugplatz. Seit 2008 wird er gemäss einem im Jahr 2007 genehmigten Betriebsreglement für zivile Zwecke genutzt. Betreiberin ist die Mollis Airport AG, die 2017 ein entsprechendes Umnutzungsgesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einreichte.
Darin ersuchte sie um die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie der Plangenehmigung für verschiedene bauliche Massnahmen und die Umnutzung vormaliger militärischer Bauten und Anlagen. Überdies unterbreitete sie dem Bazl ein neues Betriebsreglement zur Genehmigung. Umstritten waren dabei vor allem die Betriebszeiten. (Urteil A-5464/2023 vom 7.1.2025)