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Die Zukunft des Bahnhofsgebäudes in Trogen AR wird Juristenfutter

Bundesgericht

Die Zukunft des Bahnhofsgebäudes in Trogen AR wird Juristenfutter

5. Dezember 2024, 12:00 Uhr
Der beabsichtigte Abbruch des Bahnhofgebäudes in Trogen AR war Thema beim Bundesgericht. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Schweizer Heimatschutz und der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden sind nicht berechtigt, gegen die abgelehnte Unterschutzstellung des Bahnhofsgebäudes Trogen AR Rekurs einzulegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Sie können erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens tätig werden.

Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, damit die beiden Organisationen gegen die vom Gemeinderat Trogen Ende August 2021 abgelehnte Unterschutzstellung rechtlich vorgehen könnten. Das Bundesgericht bestätigt mit einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid ein Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Hintergrund des Urteils ist das Vorhaben der Appenzeller Bahnen, das Bahnhofsgebäude abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) sehen darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbildes von Trogen, wie sie Ende August 2018 in einem Gutachten festhielten.

Der letzte Entscheid darüber, ob der «wichtige Zeitzeuge der Technikgeschichte» tatsächlich verschwinden wird, ist jedoch noch nicht gefällt. Die Heimatschutzorganisationen haben laut Bundesgericht nämlich die Möglichkeit, später im Rahmen der Baubewilligungsverfahren gegen die konkreten Projekte vorzugehen.

Im Gegenzug zur Unterschutzstellung würde es sich bei den Baubewilligungsverfahren um eine Bundesaufgabe handeln. Und in solchen Fällen ist eine Organisation wie der Schweizer Heimatschutz gesetzlich berechtigt, juristische Schritte zu unternehmen. (Urteil 1C_429/2023 vom 10.10.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. Dezember 2024 12:00
aktualisiert: 5. Dezember 2024 12:00