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Deutsches Militär soll bei Drohnenabwehr helfen - auch mit Waffen

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Deutsches Militär soll bei Drohnenabwehr helfen - auch mit Waffen

19. November 2025, 13:36 Uhr
ARCHIV - Ein System zur Drohnenabwehr vom Typ HP 47+ bei einem Übungsszenario im Hafen. Das HP 47+ ist ein schultergestützter Störsender, der zur Drohnenabwehr eingesetzt wird und die Verbindung zwischen einer Drohne und ihrem Bediener unterbrechen kann. Foto: Jens Büttner/dpa
© Keystone/dpa/Jens Büttner
Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe auf Menschen zu verhindern, soll Deutschlands Bundeswehr künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen - notfalls auch mit Waffengewalt. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums in Berlin vor, den das Kabinett beschlossen hat.

Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. Daher soll die Unterstützung auf dem Weg der Amtshilfe für die Bundesländer erfolgen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte, es würden nun gesetzliche Regelungen für konkrete Massnahmen geschaffen. «Das ist wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten», sagte Pistorius. Auch die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden werde ausgebaut. Jedoch gelte: «Also hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht.»

Deutschlands Parlament, der Bundestag, muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne reagieren können. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Bundeswehr bisher nur, vergleichsweise milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.

Waffengewalt nur als ultima ratio

Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmassnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der deutschen Bundesländer bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls erweitert werden. So soll laut Entwurf «die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden».

Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne «gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und die Einwirkung der Streitkräfte das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist».

Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld

Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern.

Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt - mit Bussgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. November 2025 13:36
aktualisiert: 19. November 2025 13:36