Chur GR erlässt Feuerwerksverbot
Das Feuerwerksverbot gilt für sämtliche pyrotechnischen Gegenstände wie Raketen, Batterien, Vulkane, Knallkörper, Römerkerzen, Fontänen und ähnliche Feuerwerkskörper. Die Massnahme begründet die Stadt in einer Mitteilung vom Freitag mit der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sehr hohen Waldbrandgefahr. Sobald sich die Wetter- und Gefahrenlage nachhaltig entspannt, informiert die Stadt die Bevölkerung entsprechend.
Für das Churer Rheintal gilt gemäss dem Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons ausserdem ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums. Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden und innerhalb des Siedlungsraums sei grösste Vorsicht geboten. Insbesondere am Siedlungsrand sowie in der Nähe von Wäldern, Hecken, Wiesen und trockenem Grasland könnten bereits einzelne Funken einen Brand auslösen.