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Bundesrat will Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten einschränken

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Bundesrat will Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten einschränken

27. März 2024, 11:00 Uhr
Wird innerhalb der Bauzone ein kleines Wohnbauprojekt geplant, sollen Verbände nicht mehr Beschwerde dagegen erheben können. (Themenbild)
© KEYSTONE/STR
Bei kleinen Wohnbauprojekten innerhalb der Bauzone soll das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden. Der Bundesrat ist einverstanden mit Vorschlägen der Umwelt- und Raumplanungskommission des Nationalrates.

Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Stellungnahme zur Vorlage verabschiedet. Er ist einverstanden damit, dass das Recht von Verbänden, gegen Bauprojekte Beschwerde zu führen, bei Wohnbauten mit bis zu 400 Quadratmetern Geschossfläche eingeschränkt wird. Voraussetzung ist aber, dass das Projekt in einer Bauzone steht.

Auch den Ausnahmen, die die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) vorschlägt, stimmt der Bundesrat zu. Verbandsbeschwerden sollen möglich bleiben, wenn ein Bauprojekt bedeutende Ortsbilder oder Kulturdenkmäler tangiert oder sich in einem sensiblen Gebiet befindet.

Das Vorhaben war in der Vernehmlassung insbesondere bei den bürgerlichen Parteien auf Anklang gestossen. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stellten sich dagegen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. März 2024 11:00
aktualisiert: 27. März 2024 11:00