Bundesrat will Mietzinse mit kurzfristigen Massnahmen dämpfen
Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen anpassen, wie er am Mittwoch mitteilte. Der voraussichtlich steigende Referenzzinssatz und andere Kostenfaktoren wie die allgemeine Teuerung könnten innert relativ kurzer Zeit zu Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent führen, macht er geltend.
Mietzinserhöhungen dämpfen soll unter anderem, dass allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen. Zudem soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden.
Das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses will der Bundesrat mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen.
Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.