Bundesrat bewilligt E-Voting-Testbetrieb in Graubünden
Gleichzeitig hat die Bundeskanzlei den E-Voting-Testbetrieb für die Abstimmung vom 3. März 2024 zugelassen, wie diese am Mittwoch mitteilte.
In einer ersten Phase können sich die Stimmberechtigten von sechs Bündner Pilotgemeinden für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Für die erste Abstimmung vom 3. März 2024 beantragt der Kanton die Zulassung von 12’000 Stimmberechtigten.
Elektronisch abstimmen können Stimmberechtigte in den fünf Pilotgemeinden Domat/Ems, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental, hiess es gleichentags in einer Mitteilung der Bündner Standeskanzlei. Landquart als sechste Pilotgemeinde folgt aus organisatorischen Gründen ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024. Stimmberechtigte, die sich für E-Voting entscheiden, müssen sich spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei ihrer Gemeinde anmelden.
Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Abstimmung vom 3. März voraussichtlich rund 77’000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 1,4 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.
Graubünden setze dasselbe E-Voting-System der Schweizerischen Post ein, das bereits in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau zum Einsatz komme, hiess es in der Mitteilung. Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz zu den bisherigen Einsätzen dieses Systems, etwa an den Nationalratswahlen vom 22. Oktober.