News
International

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Häuserabriss in Zug ab

Justiz

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Häuserabriss in Zug ab

1. März 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht veröffentlichte sein Urteil im Fall einer angefochtenen Baubewilligung für das Gebiet Gartenstadt in Zug. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen eine Baubewilligung für mehrere Neubauten in der Gartenstadt in Zug abgewiesen. Es begründet dies unter anderem damit, dass die vom Abriss betroffenen Gebäude nicht im kantonalen Inventar der Denkmalpflege inventarisiert sind.

Auf acht Grundstücken entlang der Herti- und Aabachstrasse sollen sechs Mehrfamilienhäuser sowie 13 Reihen-Einfamilienhäuser gebaut werden, wie aus dem Bundesgerichtsurteil vom Freitag hervorgeht. Dafür sollen mehrere Mehrfamilienhäuser in der Gartenstadt abgerissen werden.

2020 hatte die Stadt Zug den Eigentümerinnen, der Gebäudeversicherung Kanton Zug und der Baugenossenschaft Familia Zug, die Baubewilligung dafür erteilt. Gegen diese wurde Verwaltungsbeschwerde eingelegt und der Fall schliesslich bis vors Bundesgericht gezogen. Dieses wies die Beschwerde nun ab.

Im 15-seitigen Urteil wird unter anderem angeführt, dass in der Gartenstadt einzig Bauten der Bauetappen von 1919 bis 1921 und 1929 bis 1932 im Inventar der schutzwürdigen Denkmäler aufgenommen worden sind. Die abzubrechenden Bauten gehörten jedoch der vierten (1945 bis 1954) und fünften (1956 bis 1960) Bauetappe an und wurden nicht inventarisiert.

Die Vorinstanz durfte aus diesem Grund zum Schluss kommen, dass einem Abbruch und Neubau deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Vorbehalte entgegenstünden, wie es im Urteil weiter heisst.

Weiter sieht das Bundesgericht auch die Schutzziele des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung als nicht missachtet an, wie es die Beschwerdeführerin vorgebracht hat.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. März 2024 12:00
aktualisiert: 1. März 2024 12:00
redaktion@radiocentral.ch