Bundesgericht stoppt Thurgauer Regelung bei der Sprachförderung
Die Bestimmungen im Thurgauer Volksschulgesetz wären 2024 in Kraft getreten. Damit hätten die Schulgemeinden die Möglichkeit erhalten, von den Eltern einkommensabhängige Beiträge bis maximal 800 Franken pro Jahr für die vorschulische Sprachförderung zu verlangen. Zudem hätten die Eltern auch allfällige Kosten für den Weg der Kinder zu einem Förderangebot übernehmen sollen.
Nun hat das Bundesgericht die Umsetzung gestoppt und die beiden Bestimmungen in seinem Entscheid vom 31. Juli aufgehoben. Das Gesetz werde deshalb angepasst und die beiden Absätze weggelassen, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Schulunterricht ist unentgeltlich
Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass Elternbeiträge bei obligatorisch ausgestalteten vorschulischen Massnahmen «unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts» seien. Dies gelte auch für allfällige Wegkosten.
Laut Bundesgericht spiele es keine Rolle, dass die Massnahme vor der Einschulung in den Kindergarten erfolge und nur Kinder zum Besuch der Sprachförderung verpflichtet würden, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf bestehe.
Bei der Verteilung der Kosten ändere sich mit dem Bundesgerichtsentscheid nichts, erklärte Markus Zahnd, Leiter der Dienststelle Kommunikation, auf Anfrage von Keystone-SDA. Die Schulgemeinden kämen für die Kosten auf. Der Kanton vergüte ihnen die effektiven Ausgaben für den Besuch der Angebote «innerhalb von definierten Bandbreiten pro Kind mit Förderbedarf im Sinne einer Pauschale».
Unabhängig vom Bundesgerichtsentscheid läuft die Einführung der vorschulischen Sprachförderung im Kanton Thurgau weiter. Anfang 2024 sollen rund 3000 Kinder, die bis im Sommer ihren dritten Geburtstag feiern, erstmals an der «Sprachstandserhebung» teilnehmen, wie es in der Mitteilung heisst.