Bündner Regierung schafft Grundlagen für E-Voting-Testbetrieb
Wie die Regierung am Montag mitteilte, setzt sie dazu auf den 1. Januar 2024 eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) in Kraft. Zudem genehmigt sie eine Teilrevision der entsprechenden Verordnung.
Die Revision beinhaltet neben der grundsätzlichen Zulassung der elektronischen Stimmabgabe ein Anmeldeverfahren für Personen, die E-Voting nutzen wollen. Inhalt ist auch ein geschlossenes Anmeldeverfahren für Behördenwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene im Majorzverfahren an der Urne.
Mit der Inkraftsetzung des überarbeiteten GPR verfüge der Kanton Graubünden ab dem 1. Januar 2024 über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die elektronischen Stimmabgaben bei Wahlen und Abstimmungen, schrieb die Exekutive.
Zu einem früheren Zeitpunkt vom Kanton kommuniziert wurde, dass den teilnehmenden Gemeinden eine beträchtliche Gestaltungsfreiheit zugestanden wird. Sie können jeweils entscheiden, auf welchen staatlichen Ebenen - kommunal, kantonal und national - elektronisch abgestimmt werden kann.
Für den Versuchsbetrieb ist aber noch die definitive Bewilligung durch den Bundesrat notwendig, wie die Standeskanzlei auf Anfrage erklärte. Sollte diese erteilt werden, findet der erste Urnengang in den Pilotgemeinden am 3. März 2024 statt. Bei erfolgreichen Testläufen soll das E-Voting-Angebot dann sukzessive ausgebaut werden.