Bezirksgericht Bülach spricht Pool-Besitzer frei
«Es ist sehr tragisch, was mit Streifli passierte. Aber dahinter steht kein strafbares Verhalten», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Der Pool-Besitzer habe nicht erkennen müssen, dass eine konkrete Gefahr für Katzen bestanden habe.
In den vergangenen Jahrzehnten sei nie eine Katze in seinem Pool ertrunken, und das obwohl er das Becken häufig nicht abgedeckt habe und es viele Katzen in der Umgebung gebe. Der Schweizer erhält nun eine Entschädigung für die Anwaltskosten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Ehepaar, bei dem Streifli aufwuchs und fast zwölf Jahre lang lebte, den Fall weiterzieht, ist noch offen.
«Ein über alles geliebtes Familienmitglied»
Ihr Anwalt bezeichnete die Beziehung zum roten Tiger als «innig und intensiv». Der zwölfjährige Kater sei ein über alles geliebtes Familienmitglied gewesen. Das Paar verlangte für den Verlust von Streifli deshalb auch 18'000 Franken Genugtuung.
Als Streifli im Februar 2021 nicht nach Hause kam, suchten die Halter bis Nachts um drei Uhr nach ihm. Sie hängten Plakate im Quartier auf und meldeten den Verlust der Tiermeldezentrale. Zu dem Zeitpunkt war Streifli jedoch schon im halb gefüllten Pool des Nachbars ertrunken. Der Kater hatte keine Chance, aus dem Becken mit den glatten Fliesenwänden zu entkommen.
«Todesfalle für Tiere»
«In seinem Garten steht eine Todesfalle für Tiere», sagte der Anwalt des Paars. Er habe zwar eine Pool-Abdeckung, aber die habe er entfernt, weil er gefürchtet habe, dass sie wegen des Wetters Schaden nehmen könnte.
Der Anwalt des Pool-Besitzers forderte einen Freispruch. Es liege kein vorschriftswidriges Handeln vor, sagte er. In der Schweiz gebe es keine Pflicht, einen Pool abzudecken oder eine Ausstiegshilfe anzubringen. Merkblätter wie etwa jene vom Hauseigentümerverband, welche eine Abdeckung empfehlen, seien nur Empfehlungen. Sie hätten keine Rechtswirkung.
Der Pool-Besitzer sagte in der Befragung, dass es ihm leid tue, dass Streifli in seinem Schwimmbecken ertrunken sei. Der Pool sei seit den 1970er-Jahren im Garten. «Nie ist eine Katze darin ertrunken», sagte der 62-Jährige. Er habe nur mal eine tote Maus gefunden.
Der Pool-Besitzer war angeklagt, weil er eine besondere Gefahrenlage für Tiere geschaffen habe. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tierquälerei. Dafür solle der Schweizer mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 360 Franken verurteilt werden, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage erheben wollen. Streiflis Halter rekurrierten jedoch gegen die so genannte Nichtanhandnahmeverfügung und erhielten vor Obergericht Recht. Es kam zum Schluss, dass strafrechtliches Verhalten «nicht ausgeschlossen» werden könne. Die Staatsanwaltschaft nahm an der Verhandlung nicht teil.