Ausserrhoder Regierung weist fünf Stimmrechtsbeschwerden ab
Zur bevorstehenden Abstimmung sind fünf identische Stimmrechtsbeschwerden eingereicht worden, wie die der Kanton Appenzell Ausserrhoden am Freitag in einer Mitteilung schrieb.
Darin werde unter anderem bemängelt, dass es der Regierungsrat in seinem zur Abstimmung vorliegenden Gegenvorschlag unterlassen habe, die Stimmbevölkerung über die konkreten Folgen für das Wahlsystem des Ausserrhoder Kantonsrates zu informieren. Die Beschwerdeführer forderten deshalb, die kantonale Abstimmung vom 26. November zu verschieben.
Zur Abstimmung kommen zwei Varianten
Zwei Varianten über die künftigen Gemeindestrukturen kommen in Ausserrhoden zur Abstimmung. Der Vorschlag der Regierung zielt auf eine Reduktion der bisher 20 Gemeinden auf noch drei bis fünf. Die zweite Variante will künftige Gemeindefusionen lediglich erleichtern, indem die 20 Gemeinden nicht länger in der Kantonsverfassung aufgeführt sind und keine kantonale Volksabstimmung mehr nötig wird für eine Gemeindefusion.
Beide Optionen gehen auf die Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» zurück, die mittlerweile zurückgezogen wurde.
Obergericht als Beschwerdeinstanz
Die Regierung hielt am Freitag in ihrer Mitteilung fest, dass das in der Beschwerde vorgebrachte Wahlsystem nicht Gegenstand der Abstimmung sei. «Welche Auswirkungen sich für das Wahlsystem ergeben, ist bei Annahme des Gegenvorschlags im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags zu prüfen.» Ausserdem seien getätigte Aussagen entgegen der Meinung der Beschwerdeführer weder irreführend noch falsch oder widersprüchlich.
Die Beschwerdeführer würden nun über den ablehnenden Entscheid der Regierung informiert werden, erklärte Ratschreiber Roger Nobs gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dagegen könnten diese mit einer Beschwerde ans Obergericht gelangen.