Alle Gesundheitsfachleute sollen Patientenakten elektronisch führen
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPD) bis 19. Oktober in eine Vernehmlassung geschickt. In diesem Dossier sollen alle für die Behandlung relevanten Informationen abgelegt werden und jederzeit abrufbar sein, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt.
Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime sind bereits verpflichtet, Patientendossiers elektronisch zu führen. Neu soll diese Pflicht für alle Leistungserbringer gelten, darunter Arztpraxen und Apotheken. Die Kantone müssen überprüfen, ob das so geschieht.
Für alle in der Schweiz Krankenversicherten soll das EPD gratis sein. Der Bundesrat schlägt ein Opt-Out-Modell vor: Wer kein elektronisches Dossier möchte, soll Widerspruch einlegen können.