Aargauer Politiker fordern Vermittlungsrunde bei Verwaltungsstreit
Diese Vermittlungsverhandlungen sollten vor einem Entscheid das Verwaltungs-, Spezialverwaltungs- oder des Versicherungsgerichts stattfinden, heisst es in der Begründung des am Montag den Medien zugestellten Postulats. Der Regierungsrat soll ein entsprechendes Vorgehen prüfen.
Das kantonale Ombudsgesetz war in der Referendumsabstimmung am 18. Juni mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,11 Prozent abgelehnt worden. Es gab 367 mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen. SVP und FDP lehnten das Gesetz ab. Der Grosse Rat hatte das Gesetz noch mit 73 zu 66 Stimmen gutgeheissen.
Der Volksentscheid sei selbstverständlich zu akzeptieren, aber es dürften Alternativen geprüft werden, heisst es im Postulat der Politiker. Diese hatten sich für das Ombudgsgesetz ausgesprochen.
Teure Beschwerdeverfahren verhindern
Das Ziel des Gesetzes sei es unter anderem gewesen, kostspielige und langwierige Beschwerdeverfahren vor kantonalen Rechtsmittelinstanzen zu vermeiden. Es sei vorgesehen gewesen, dass zunächst eine Ombudsperson zur Vermittlung angerufen werden könne, um zwischen der betroffenen Bürgerschaft und der Verwaltung zu vermitteln.
Das Postulat nehme die Idee dieser Vermittlung auf, ohne dass eine neue Behörde geschaffen werden müsse, halten die Grossräte fest. Erst wenn in der Schlichtungsrunde keine Einigung erzielt werden,, solle die Rechtsmittelinstanz entscheiden.
Der Kanton kenne im Verwaltungsrecht bereits ein vorgelagerten Vermittlungsverfahren. So könne auch bei Streitigkeiten über Leistungen der Sozialversicherungen ein Vermittlungsverfahren vor dem Schiedsgericht durchgeführt werden.
In der Schweiz kennen bisher sieben Kantone eine Anlaufstelle für Personen, die sich von Behörden unfair behandelt fühlen. Im Kanton Zürich besteht seit 1978 eine solche Stelle. Auch die beiden Basel und die Kantone Zug, Freiburg, Waadt und Genf haben eine Ombudsstelle eingerichtet.