Mieterverband geht auf die Barrikaden gegen neue Mietrechtsrevision
Neu sollen Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine Notlage besteht. Ausserdem sollen für die Festlegung der quartierüblichen Mietzinse nur noch drei Vergleichsobjekte vorgelegt werden müssen. Die Vernehmlassungsfrist zu zwei parlamentarischen Initiativen lief am Mittwoch ab.
Nach Ansicht der Hauseigentümer würden die Vorlagen dazu führen, dass überhöhte Mietzinsen transparenter gemacht würden. Ausserdem werde damit klargestellt, in welchen Fällen ein Anfangsmietzins kostenlos angefochten werden werden könnte.
Der Mieterverband (MV) hingegen kritisiert, dass es für Mietende massiv schwieriger würde, sich gegen ungerechtfertigte Mietzinse zu wehren. Er befürchtet, dass Vermieter künftig die teuersten Wohnungen auf dem Markt als Vergleichswohnungen auswählen könnten.