Thurgauer Gericht verurteilt Sexualstraftäter zu Höchststrafe
In seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte aufgrund der massiven und mehrfachen sexuellen Gewalt die Höchststrafe für die begangenen Delikte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann flösste seinen Opfern das Narkosemittel Ketamin ein. Danach verging er sich teils massiv an den bewusstlosen Mädchen und Frauen. Sie stammten aus seinem persönlichen Umfeld. Das jüngste Opfer war vier Jahre alt.
Die sexuellen Übergriffe geschahen während Jahren und sind auf Videos belegt, die der Mann selber herstellte. Der Richter sprach in seinem Urteil von «verstörenden Bildern», welche die Taten beweisen.
Die Anwältin des Angeklagten forderte für ihren Mandanten vor Gericht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und den Verzicht des Landesverweises.