Thurgau will Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen lockern
Aktuell gelte im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Dieses Verbot soll nun gelockert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, dass künftig Veranstaltungen grundsätzlich erlaubt sein sollen. Bedingung ist, dass sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.
Eine ähnliche Regel habe sich im Kanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt, heisst es dazu. Zum gleichen Thema gab es bereits eine Parlamentarische Initiative aus dem Thurgauer Grossen Rat. Der Regierungsrat lehnte sie mit dem Verweis auf eine eigene Vorlage ab. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März.