FDP will Kosten parlamentarischer Vorstösse im Thurgau ausweisen
Der personelle und finanzielle Aufwand sowie allenfalls entstandene externe Kosten sollen in den Antworten der Regierung ausgewiesen werden, verlangt die Motion. Über sie wird der Grosse Rat des Kantons Thurgau in einer der nächsten Sitzungen befinden.
Die Motion für mehr Kostentransparenz wird mit der gestiegenen Anzahl an parlamentarischen Eingaben begründet. Im vergangenen Jahr seien 113 Vorstösse eingereicht worden. In den Jahren 2007 bis 2017 seien es durchschnittlich 68 Vorstösse pro Jahr gewesen.
Die Kostentransparenz solle zu einem effizienten Einsatz staatlicher Mittel führen und das Kostenbewusstsein des Parlaments stärken, heisst es in der Motion weiter.
Eine vergleichbare Regelung kennt der Kanton Aargau. Dort weist die Verwaltung seit 2001 die anfallenden Kosten für jeden einzelnen parlamentarischen Vorstoss aus. Die Aufwendungen setzen sich aus einem Einheitsstundensatz, einem Nebenkostenzuschlag und einer Supportpauschale zusammen.