Menschenrechtsgerichtshof rügt Schweiz wegen Brian Keller
Die Richter stellten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren fest, wie aus dem am Donnerstag publizierten Entscheid hervorging. Keller wurde nicht ausreichend Gelegenheit eingeräumt, sich zur Sache zu äussern. Kellers Beschwerden über die harten Haftbedingungen und die Isolationshaft im Zürcher Gefängnis Pöschwies wies der Gerichtshof hingegen als unzulässig ab.
Keller rief den Gerichtshof wegen der Bedingungen während seiner jahrelangen Zeit in der Pöschwies an. Er verbrachte 23 Stunden in Einzelhaft. Teilweise wurde ihm auch der einstündige Hofgang nicht gewährt.
Kaum Kontakte im Gefängnis
Kontakt hatte er oft nur mit den Angestellten des Gefängnisses, mit denen er öfters Auseinandersetzungen hatte. Diese sind Teil eines Verfahrens, das noch am Zürcher Obergericht hängig ist.
Keller wurde im November 2023 aus dem Gefängnis entlassen. Seither geriet er mehrfach wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Unter anderem streckte er einen Kontrahenten nieder, nachdem sich die beiden auf Social Media gegenseitig provoziert hatten. Auch dieses Verfahren ist noch hängig.