Mann erhält bedingte Freiheitsstrafe für Brandstiftung in Trimmis
Der 33-Jährige wurde in erster Instanz der Brandstiftung und der einfachen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre. Die Richter beurteilten den Vorsatz in Bezug auf die qualifizierte Brandstiftung nicht als gegeben. Der Mann habe in diesem Moment nicht die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen oder Schaden zuzufügen.
Aufgrund des Urteils wird der 33-Jährige für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Der Beschuldigte selbst äusserte nach Abschluss des Prozesses den Wunsch, gemeinsam mit seiner Familie in sein Heimatland zurückzukehren.
Der Brand und die Sachbeschädigungen ereigneten sich am späten Nachmittag des 5. Juni. Der Mann schlug im Aufnahme- und Transitzentrum Trimmis mehrere Fensterscheiben ein, beschädigte einen Schrank und legte im Veloraum Feuer.
Beschuldigter bedauert Tat
Bei der gerichtlichen Einvernahme sagte der Beschuldigte aus, sich an viele der Geschehnisse nicht mehr erinnern zu können. Er gab an, unter Schock gestanden und die Tat nicht vorsätzlich begangen zu haben. Zudem bedaure er das Geschehene.
Die Verteidigung wies ebenfalls auf den Schockzustand hin. An jenem Tag sei der 33-Jährige ausserdem akut suizidgefährdet gewesen. Vor der Brandlegung hatte er sich mit einem Messer am Oberkörper verletzt. Ausserhalb des Zentrums habe er sich zudem mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen.
Laut Anklageschrift hatte der 33-Jährige am Tag des Brandes einen negativen Asylentscheid für sich und seine Familie erhalten. Nach diesem Entscheid habe er sich «verloren» gefühlt. Der Mann leide schon seit Längerem an psychischen Problemen, wie er am Mittwoch mithilfe eines Dolmetschers darlegte. Der 33-Jährige stand während des 2020 ausgebrochenen Bergkarabach-Konflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien an der Front. Während des Krieges wurde er verletzt und traumatisiert.
Diese Traumatisierung müsse ebenso wie die Kooperationsbereitschaft während des Verfahrens strafmildernd wirken, führte der Verteidiger aus. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einen Landesverweis von fünf Jahren.
Staatsanwalt forderte unbedingte Strafe
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 38 Monaten sowie einen zehnjährigen Landesverweis gefordert. «Dass weder Todesopfer noch Verletzungen bei Drittpersonen zu beklagen sind, ist glücklichen Umständen zuzuschreiben, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hatte», zeigte sich die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Zehn Tage nach dem Brand hatte sich der Beschuldigte unerlaubt aus der psychiatrischen Klinik Waldhaus entfernt und war ins Durchgangszentrum zurückgekehrt, obwohl das kantonale Amt für Migration und Zivilrecht ein Hausverbot für die Einrichtung ausgesprochen hatte. Das entsprechende Schreiben wurde dem Mann jedoch nicht erläutert. Da er die Sprache nicht beherrscht, war er nicht in der Lage, den Inhalt zu verstehen, urteilte das Gericht.