Radio Central AG
Postfach 464
CH-6440 Brunnen SZ

Telefon 041 825 44 44
Telefax 041 825 44 45

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Für alle Aufträge gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen von Radio Central. Andere Geschäftsbedingungen von Auftraggebern können nicht geltend gemacht werden.

Sendematerial
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendematerial rechtzeitig vor der Erstausstrahlung an Radio Central Werbung, Bahnhofplatz 19, 6440 Brunnen oder per E-Mail an werbung@radiocentral.ch zu liefern. Radio Central behält sich vor, Tonträger welche inhaltlich oder technisch den Vorschriften nicht entsprechen, abzulehnen.

Aufträge
Auftragsabwicklung und Nebenabsprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Platzierung
Die Disposition und Planung der Aufträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Fest gebuchte Aufträge geniessen Vorrang.

Rabatte
Die Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend dem aktuellen Rabatt-Tarif gewährt.

Verbundwerbung
Gemeinsame Werbung von mehr als einem Unternehmen oder mehreren Produkte/Dienstleistungen im selben Werbespot braucht eine schriftliche Genehmigung von Radio Central.

Urheberrechte
Der Erwerb aller erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte obliegt dem Auftraggeber. Die Bestimmungen und Forderungen der SUISA sind vom Auftraggeber zu erfüllen und entschädigen. Der Auftraggeber stellt Radio Central von allen Verpflichtungen frei, die aus einer Unterlassung dieser Verpflichtung entstehen können.

Konkurrenzausschluss
Radio Central kann keinen Konkurrenzausschluss garantieren. Es wird jedoch darauf geachtet, dass Spots für Konkurrenzprodukte, wenn möglich, nicht im selben Block aufgenommen werden.

Ausfall von Werbesendungen
Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder aus technischen Gründen aus, so wird sie gleichentags oder am nächsten Werktag nachgeholt. Der Ausfall einzelner Sender des gesamten Sendernetzes von Radio Central verpflichtet nicht zur Nachholung der

Ausstrahlung
Für falsche Aussendungen wird Ersatz in Form von gleich langer Sendezeit geleistet.

Programmänderungen
Radio Central hat das Recht Programmänderungen jederzeit vorzunehmen. Diese berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.

Sendematerial
Die Sendeunterlagen (MiniDisc, CD, E-Mail) müssen vom Auftraggeber bis zum vereinbarten Termin (spätestens 1 Arbeitstag vor der ersten geplanten Ausstrahlung) an Radio Central zu übergeben. Sollten zum vereinbarten Zeitpunkt keine oder nicht brauchbare Unterlagen vorliegen wird die Sendezeit gemäss Auftrag in Rechnung gestellt. Für die Ausstrahlung eines falschen Werbespots wegen ungenauer Beschriftung oder versehentlicher Zusendung durch den Auftraggeber können keine Forderungen an Radio Central gestellt werden.

Archivierung
Die Pflicht der Archivierung von Spots endet für Radio Central drei Monate nach der letzten Ausstrahlung, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Tonträger lagern auf Gefahr des Eigentümers.

Gesetzgebung
Radio Central betrachtet die im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgehaltenen Punkte über die Werbung und Sponsoring als integrierenden Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zudem behält sich Radio Central das Recht vor, Sendeaufträge aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen abzulehnen.

Produktionskosten
Soweit nicht anders vermerkt gehen sämtliche Gestaltungs- und Herstellungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innert 20 Tagen nach Erhalt rein netto und zuzüglich MwSt. an Radio Central zu bezahlen. Radio Central ist berechtigt, die Radio-Spots monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Bei Vorauskasse ist die Rechnung bis spätestens 1 Woche vor Ausstrahlung des ersten Spots zu begleichen. Bei Nichteinhalten dieser Zahlungsfrist, ist Radio Central berechtigt, die Radio-Spots ohne vorhergehende Mahnung vom Programm abzusetzen. Für den Radio Central entstehenden Schaden haftet der Auftraggeber.

Rücktritt
Der Auftraggeber kann bis 4 Wochen vor der geplanten ersten Ausstrahlung schriftlich und ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten. Danach ist kein Rücktritt mehr möglich und es wird der volle Betrag geschuldet.

Änderungen AGB und Tarife
Die AGB und Tarife können von Radio Central jederzeit geändert werden. Dies gilt auch für laufende Verträge. Wenn der Auftraggebern nicht innert 5 Tagen nach Eingang der Änderungsmeldung durch Radio Central schriftlich widerspricht, gelten die neuen Konditionen als akzeptiert.

Änderungen oder Ergänzungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

Gerichtstand
Gerichtstand ist Brunnen SZ. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

UKW-Frequenzen

Innerschwyz
102.6 97.7 98.8  
Luzern
100.1      
Willisau
94.8      
Wolhusen
88.6      
Region Triengen
97.5      
Raum Sursee
93.0      
Zug
99.2      
Ob- & Nidwalden
101.8 103.0 100.4 99.0
Engelberg
107.6      
Kanton Uri
103.0 101.8 102.2 97.7
oberer Zürichsee, Linthgebiet
91.3 89.4    
Kanton Glarus
97.7 92.1 89.3  88.7
Oberiberg, Hoch Ybrig
107.1      
Unteriberg, Euthal, Studen
94.4      
Rothenthurm
106.9      
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